Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten und zu prüfen ist, ob A___ zu Recht dem besonderen Volksschulangebot integrativ in der Schule C___ zugewiesen wurde. 3/10 2022.BKD.6044 2.1 Rechtliche Grundlagen