die Volksschule in C___ besucht, war das regionale Schulinspektorat Oberland, Kreis 1, zu Recht zuständig, die angefochtene Verfügung zu erlassen (vgl. Kreiseinteilung Regionales Schulinspektorat Oberland ab Februar 2022; abrufbar unter www.schulaufsicht.bkd.be.ch → Regionales Schulinspektorat Oberland, zuletzt besucht am 18. Oktober 2022). Die Bildungs- und Kulturdirektion beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen und Beschwerdeentscheide der regionalen Schulinspektorate (Art. 72 Abs. 2 VSG). Die Bildungs- und Kulturdirektion ist somit zuständig, die vorliegende Beschwerde zu behandeln. 1.2 Beschwerdebefugnis