A. A___ besuchte im Schuljahr 2021/2022 das erste Kindergartenjahr in C___. Mit Verfügung vom 14. Juli 2022 wies das regionale Schulinspektorat Oberland ihn ab August 2022 dem besonderen Volksschulangebot integrativ in der Schule C___ zu und ordnete als verstärkte sonderpädagogische Massnahme heilpädagogische Unterstützung an. B. Dagegen erhob A___, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, am 22. Juli 2022 (Postaufgabe am 4. August 2022) Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Er beantragte sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und er sei dem Regelschulangebot zuzuweisen.