- bei vierstündigen Prüfungen zwei Schlafpausen von 50 Minuten Dauer, - bei dreistündigen Prüfungen eine Schlafpause von 50 Minuten Dauer. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Zu eröffnen: ‒ A___, (Einschreiben) ‒ Kantonale Maturitätskommission, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern (Einschreiben) 16/17 2022.BKD.167 und mitzuteilen: ‒ Mittelschul- und Berufsbildungsamt (zur Kenntnisnahme) Bildungs- und Kulturdirektion