Die KMK hat A___ in der angefochtenen Verfügung eine Verlängerung der Prüfungszeit von 33 Prozent gewährt, wobei diese auch Schlafpausen umfasste. In seiner Beschwerde beantragt A___ eine Verlängerung der Prüfungszeit von 25 bis 30 Prozent, in der Stellungnahme vom 29. März 2022 ist unter "Verlängerung des zeitlichen Rahmens" und "Abschliessende Bemerkungen" wiederholt von 25 Prozent Verlängerung der Prüfungszeit die Rede. Bei dieser Situation – und nachdem A___ zusätzlich Schlafpausen gewährt werden – ist die Verlängerung der Prüfungszeit auf 25 Prozent festzulegen. Die Beschwerde ist somit im Sinne der Erwägungen gutzuheissen. 3. Verfahrenskosten