Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Entscheid des Bundesgerichts 2D_7/2011 vom 19. Mai 2011, E. 3.2) ist die Abnahme einer Prüfung in mehreren Etappen möglich. Eine inhaltliche Anpassung liegt dagegen nicht vor. Laut dem ergänzenden Arztbericht bleibt bei A___ der Zeitdruck bestehen, auch wenn ihm Schlafpausen gewährt werden. Zudem genügt es nicht, wenn die Prüfungen zwischen den Tagesschlafpausen angesetzt werden.