Die KMK verweist dazu auf die Prüfungsdauer, welche in den Richtlinien festgelegt ist. Die Prüfungsdauer ist in den Richtlinien jeweils im Abschnitt "Prüfungsverfahren" – und nicht etwa in den Abschnitten "Bildungsziele" oder "Bewertungskriterien" – geregelt. Zentrale Fähigkeiten etwa im Fach Deutsch sind z. B. Grundfähigkeiten wie Kenntnis der sprachlichen Grundregeln, Beherrschen eines umfangreichen Wortschatzes, Fähigkeit, verschiedene Sprachregister zu kennen, Gebrauch von Hilfsmitteln und Nachschlagwerken (Seite 5 der Richtlinien). Aufgrund der Einordnung unter "Prüfungsverfahren" und der Angabe zentraler Fähigkeiten an anderer Stelle kann aus den Richtlinien geschlossen werden,