Sie verringern den Schlafdruck und ermöglichen es dem Narkoleptiker, danach wieder konzentrierter zu arbeiten. Bei vierstündigen Prüfungen (plus Prüfungszeitverlängerung) muss also die Möglichkeit für zwei Schläfchen gewährt werden, für dreistündige Prüfungen (plus Prüfungszeitverlängerung) muss mindestens ein Schläfchen eingeplant werden.