Bei dieser Situation muss davon ausgegangen werden, dass die Narkolepsie mit Kataplexie von Noah dauerhaft besteht und voraussichtlich weiter dauerhaft bestehen wird. Damit liegt (unbestrittenermassen) eine Behinderung vor, die in den Geltungsbereich des BehiG fällt. Somit hat A___ im Rahmen der Ergänzungsprüfung grundsätzlich Anspruch auf die Verwendung behindertenspezifischer Hilfsmittel, den Beizug notwendiger persönlicher Assistenz oder die Anpassung der Dauer und Ausgestaltung der Prüfungen auf seine spezifischen Bedürfnisse (vgl. Art. 2 Abs. 5 BehiG). 2.5.2 Aufteilung der Verlängerung der Prüfungszeit in eine Prüfungszeitverlängerung und in Schlafpausen