Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, welche schwerwiegende Auswirkungen auf schulische Fertigkeiten haben, können Nachteilsausgleichsmassnahmen in Anspruch nehmen, sofern die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens ein Schuljahr dauert und durch ein aussagekräftiges Gutachten einer dazu befähigten Fachstelle oder einer Fachperson nachgewiesen worden ist … Wie muss vorgegangen werden, um Nachteilsausgleichsmassnahmen an den Abschlussprüfungen zu erhalten?