der Nachteilsausgleich aufgrund medizinischer Bestätigung indiziert ist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-5474/2013 vom 27. Mai 2014, E. 4.1.3 mit Hinweisen). 2.4 Merkblatt des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes Das Merkblatt "Nachteilsausgleichsmassnahmen an Gymnasien, Fachmittelschulen und in der Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschule" des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes der Erziehungsdirektion (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 22. Februar 2022; nachfolgend: Merkblatt Nachteilsausgleich) hält unter anderem folgende Regelungen fest: Was sind Nachteilsausgleichsmassnahmen?