Bei der vierstündigen Deutschprüfung könne einer Prüfungszeitverlängerung von 90 Minuten zugestimmt werden (zwei Pausen von je 30 Minuten sowie Prüfungszeitverlängerung von 30 Minuten). Bei den dreistündigen Prüfungen werde an einer Prüfungszeitverlängerung von 60 Minuten festgehalten. Bei darüber hinausgehenden Massnahmen oder zusätzlich benötigten Schlafpausen sei die Prüfungsfähigkeit selbst in Frage gestellt und davon 9/17 2022.BKD.167