Zeitlich unbegrenzte Anpassungen seien deshalb nicht möglich. Bei den vierstündigen Prüfungen in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie den Naturwissenschaften werde nicht ausgeschlossen, dass die Pausen zwischen den einzelnen Teilprüfungen für Schlafpausen genutzt werden können (maximal 30 Minuten zusätzlich zur allen Kandidatinnen und Kandidaten gewährten Pause). Eine Zeitverlängerung von gesamthaft 80 Minuten zusätzlich zur regulären Prüfungszeit sei weiterhin möglich. Bei der vierstündigen Deutschprüfung könne einer Prüfungszeitverlängerung von 90 Minuten zugestimmt werden (zwei Pausen von je 30 Minuten sowie Prüfungszeitverlängerung von 30 Minuten).