In ihren Bemerkungen vom 3. Mai 2022 erklärt die KMK im Wesentlichen, Zeitverlängerungen und begründete Pausen können ermöglicht werden, wenn im Ergebnis die Leistungsfähigkeit über die Prüfungsdauer als Einheit erhalten bleibe und die Prüfung nicht in mehreren kurzen Etappen abgelegt werde. Es sei nicht mit dem Zweck einer Abschlussprüfung vereinbar, diese in mehreren kurzen Etappen abzulegen und dabei einen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen, der in Summe so ausgestaltet sei, dass er bereits eine inhaltliche Anpassung bedeute. Zeitlich unbegrenzte Anpassungen seien deshalb nicht möglich.