Gleichermassen würde die dreistündige Prüfung einen Zeitraum zwischen vier Stunden 35 bis 44 Minuten beanspruchen. Würde man dem ursprünglichen Antrag folgen, wonach nach jeweils 90 Minuten eine Schlafpause von 40 bis 45 Minuten beantragt werde, verlängere sich der Zeitraum nochmals erheblich. Bei der Anberaumung der Schlafpausen im Intervall von 90 Minuten wäre von einer um insgesamt 25 bis 30 Prozent verlängerten Prüfungszeit auszugehen. Dies führe zu Prüfungen, die verteilt über einen Zeitraum von rund sieben bzw. sechs Stunden absolviert werden müssten. Dies sei unverhältnismässig und mit der Prüfungsdauer gemäss Richtlinien nicht vereinbar.