Bei den beantragten Zeitverlängerungen und zusätzlichen Schlafpausen würde der für die Prüfung zur Verfügung stehende Zeitraum erhebliche ausgedehnt und ein unverhältnismässiges Ausmass annehmen. Eine Prüfungszeitverlängerung von 25 bis 30 Prozent verlängere die Prüfung auf 300 bis 312 Minuten. Rechne man zweimal 50 Minuten für Schlafpausen hinzu, betrage der Zeitraum zwischen 400 und 412 Minuten (entsprechend sechs Stunden 40 bis 52 Minuten). Dazu kämen die Pausen und Unterbrüche zwischen den Prüfungsteilen. Gleichermassen würde die dreistündige Prüfung einen Zeitraum zwischen vier Stunden 35 bis 44 Minuten beanspruchen.