Bei den vierstündigen schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) seien insgesamt jeweils maximal 80 Minuten, bei den dreistündigen Prüfungen Mathematik und Englisch seien zusätzlich jeweils maximal 60 Minuten bewilligt worden. Eine pauschale Zeitverlängerung zur individuellen Verwendung je nach Bedarf biete Flexibilität und stelle sicher, dass die Bewältigung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne möglich bleibe. Eine strikte Festlegung der Schlafpausen nach jeweils 90 Minuten sei bei der dreiteiligen Prüfung Naturwissenschaften