Ebenso sei von einer möglichen aber nicht zwingenden Schlafpause ausgegangen worden, welche sich an der Empfehlung zu den üblichen Tagesschlafpausen (à 30 Minuten) orientiere. Zusätzlich sei eine Prüfungszeitverlängerung im Verhältnis zur Prüfungsdauer zur Erholung zugestimmt worden. Bei den vierstündigen schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) seien insgesamt jeweils maximal 80 Minuten, bei den dreistündigen Prüfungen Mathematik und Englisch seien zusätzlich jeweils maximal 60 Minuten bewilligt worden.