Der fachärztliche Bericht vom 26. April 2021 und die Vereinbarung für den Vorbereitungskurs würden nicht explizit gesonderte Schlafpausen in definierten Intervallen nennen. Die Dauer der Pausen werde nicht bestimmt. Der Prüfungsraum könnte so eingerichtet werden, dass darin Schlafpausen möglich seien. Ein Transfer entfalle. Der Prüfungsbeginn könne jeweils flexibel nach der ersten Tagesschlafpause angesetzt werden. Gestützt auf die Empfehlung der dreimal 30 Minuten Tagesschlafpausen im fachärztlichen Bericht sei davon auszugehen, dass drei- und vierstündige Prüfungen grundsätzlich zwischen diesen Tagesschlafpausen organisier- und bewältigbar seien.