Es sei nicht mit der allgemeinen Studierfähigkeit vereinbar, Prüfungen mit weitreichenden Zeitverlängerungen so anzusetzen, dass ein bestimmter Zeitdruck, dem alle Kandidatinnen und Kandidaten ausgesetzt seien, gänzlich wegfalle. Begründete Pausen könnten erlaubt werden, wenn im Ergebnis die Leistungsfähigkeit über die Prüfungsdauer als Einheit erhalten bleibe und die Prüfung nicht in mehreren Etappen abgelegt werde. Für die überwiegende Mehrheit akademischer Berufe sei die Fähigkeit, über einen bestimmten Zeitraum fokussiert und konzentriert arbeiten zu können, eine fundamentale Voraussetzung.