Diese zentralen Fähigkeiten würden in den Richtlinien 2020, Prüfungsinhalte und -verfahren, betreffend die Ergänzungsprüfung Passerelle "Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen" der Schweizerischen Maturitätskommission SMK (nachfolgend: Richtlinien) für die zu prüfenden Fächer näher umschrieben. Dort werde unter "Prüfungsverfahren" der vorgesehene Zeitrahmen der einzelnen Fächer definiert, in welchem diese Fähigkeiten zu zeigen seien. Der Prüfungszweck richte sich nach Art. 4 Verordnung Ergänzungsprüfung sinngemäss nach Art. 8 der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung. Angehende Studierende müssten grundsätzlich ohne grosse Mühen oder besondere