gewährten Massnahmen. 2.2 Argumente der KMK Die KMK anerkennt in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar 2022 das Vorliegen einer Behinderung bei A___. Sie führt aus, ein Ausgleich dürfe nicht zu einer Bevorzugung gegenüber den übrigen Kandidatinnen und Kandidaten führen. Dies wäre der Fall, wenn grundsätzlich unabdingbare bzw. zentrale Kompetenzen und Fähigkeiten bei Kandidatinnen und Kandidaten mit Anspruch auf Nachteilsausgleich nicht mehr oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten. Das Bestehen der Ergänzungsprüfung Passerelle ermögliche den Zugang zu universitären Hochschulen in der Schweiz.