Hier erhielten auch die anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Pause. Bei den anderen vierstündigen Prüfungen sollte der Zeitpunkt der zwei Unterbrüche etwas flexibler der jeweiligen Tagesverfassung angepasst werden. Bei den dreistündigen Prüfungen (plus 45 Minuten Prüfungszeitverlängerung) müsse mindestens eine Schlafpause gewährt werden. Auch diese werde ungefähr in der Mitte der Prüfung stattfinden. Die beantragten Massnahmen stellten seine Studierfähigkeit nicht in Frage. Sie führten zu keiner inhaltlichen Anpassung, bewegten sich in einem verhältnismässigen Rahmen und seien organisatorisch gut umsetzbar. Der nachgereichte Arztbericht belege die Notwendigkeit der bisher nicht