A___ verweist auf den ergänzenden Arztbericht, welcher den Unterschied zwischen dem allgemeinen Zeitzuschlag und den zusätzlich benötigten Schlafpausen aufzeige. Bei den vierstündigen Prüfungen solle ihm zusätzlich eine Stunde (25 Prozent) Prüfungszeitverlängerung gewährt werden. Diese Prüfungszeit müsse zweimal für eine Schlafpause unterbrochen werden. Bei der dreiteiligen Prüfung Naturwissenschaften ergäben sich die Schlafpausen nach den einzelnen Teilen, also nach zirka 100 Minuten. Hier erhielten auch die anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Pause.