während des Unterrichts regelmässige Schlafpausen statt (zirka alle 90 Minuten). Bei länger dauernden Prüfungen bestehe die Möglichkeit, die Prüfung für einen "Therapieschlaf" zu unterbrechen. Diese Zeit werde nicht zur Verlängerung dazugezählt. Für 30 Minuten effektiven Schlafes müssten mindestens 50 Minuten berechnet werden. Eine Pause zur Erholung sei für einen Narkoleptiker nicht ausreichend, er brauche zwingend Schlaf, um den Schlafdruck zu vermindern. A___ verweist auf den ergänzenden Arztbericht, welcher den Unterschied zwischen dem allgemeinen Zeitzuschlag und den zusätzlich benötigten Schlafpausen aufzeige.