Die Prüfungszeitverlängerung solle dazu dienen, diesen Nachteil auszugleichen. Damit diese Einschlafattacken und die damit verbundene Beeinträchtigung nicht überhand nehmen würden, seien Schlafpausen (alle 90 Minuten) notwendig. Es sei nicht ausreichend, wenn die Schlafpausen und Prüfungszeitverlängerung bei einer vierstündigen Prüfung maximal 80 Minuten betragen würden. Schlafe er nämlich zweimal 50 Minuten, habe er sogar weniger Zeit als die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten, seine Prüfung zu schreiben.