A___ macht in der Beschwerde geltend, er habe im Dezember 2015 die Diagnose Narkolepsie erhalten. Die nicht heilbare, chronische Krankheit sei eine neurologische Störung des Schlaf-/Wachrhythmus. Die drei Hauptsymptome seien der gestörte Nachtschlaf, die Tagesschläfrigkeit (wiederholte Phasen von Schläfrigkeit oder plötzlichem Einschlafen) und Kataplexien (Erschlaffung von Muskeln). Ein regelmässiger Tagesrhythmus könne die Situation zusätzlich stabilisieren. An der Sekundarschule A, der FMS und im Lehrgang Passerelle sei ihm ein Nachteilsausgleich gewährt worden. Seine Narkolepsie sei eine Behinderung im Sinne der Gesetzgebung.