Umstritten ist, ob die KMK die Ansprüche von A___ aus der Behindertengesetzgebung verletzt hat. Zu prüfen ist insbesondere, ob A___ Anspruch darauf hat, dass die Verlängerung der Prüfungsdauer in eine Prüfungszeitverlängerung und das Gewähren von Schlafpausen aufgeteilt wird (Ziffer 2.5.2) sowie dass er – zusätzlich zur Prüfungszeitverlängerung – bei vierstündigen Prüfungen zwei Schlafpausen zu 50 Minuten und bei dreistündigen Prüfungen eine Schlafpause zu 50 Minuten erhält (Ziffer 2.5.3). 2.1 Argumente von A___