A___ beantragt in seiner Beschwerde eine Massnahme, deren Umfang bislang nicht Gegenstand des Verfahrens war (Schlafpausen von 50 statt 45 Minuten Dauer). Die KMK äussert sich in ihrer Stellungnahme zur zusätzlich beantragten Massnahme. Soweit A___ in der Beschwerde längere Schlafpausen verlangt, geht dieses Begehren über das Anfechtungsobjekt hinaus. Mit diesem Rechtsbegehren beantragt A___ eine zusätzliche Prüfungserleichterung an der Ergänzungsprüfung. Dieser Antrag steht in sehr engem Zusammenhang mit den in der Verfügung genannten Massnahmen. Es handelt sich um die gleiche betroffene Person und sowie um dieselben Prüfungen.