Bei den dreistündigen Prüfungen sei eine Schlafpause à 50 Minuten notwendig. Die Schlafpausen würden nicht zur Prüfungszeitverlängerung dazugezählt. 2/17 2022.BKD.167 C. Mit Stellungnahme vom 22. Februar 2022 beantragte die KMK, die Beschwerde sei abzuweisen. D. Am 29. März 2022 reichte A___ Bemerkungen ein und hielt an der Beschwerde fest. E. Mit ergänzenden Bemerkungen vom 3. Mai 2022 hielt die KMK am Antrag fest, die Beschwerde sei abzuweisen.