Bei früherem Beginn der schriftlichen Prüfungen der übrigen Kandidatinnen und Kandidaten ist sicherzustellen, dass kein Austausch mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten möglich ist; einer Verlängerung des möglichen Zeitrahmens bei den schriftlichen Prüfungen bei den vierstündigen Prüfungen Deutsch, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften um insgesamt jeweils maximal 80 Minuten und bei den dreistündigen Prüfungen Mathematik und Englisch um insgesamt jeweils maximal 60 Minuten wird zugestimmt. Diese kann während der Prüfungen für individuelle Schlafpausen und zum Wiedereinstieg in die jeweilige Prüfungssituation genutzt werden.