Am 21. September 2021 ersuchte er die kantonale Maturitätskommission (nachfolgend: KMK) darum, ihm seien wegen seiner Narkolepsie mit Kataplexie die folgenden Nachteilsausgleiche zu gewähren: kein Prüfungsbeginn vor 9.30 Uhr (besser 10 Uhr), Prüfungszeitverlängerung von 25 bis 30 Prozent, Platz/Zimmer, um die Schlafpausen abzuhalten, Gewähren von Schlafpausen während der Prüfung (nach 90 Minuten Arbeit 40 bis 45 Minuten schlafen) sowie längere Prüfungen seien zu etappieren (längere und mehrere Schlafpausen notwendig). Mit Verfügung vom 7. Dezember 2021 gewährte die KMK A___ die folgenden Massnahmen: