A. A___ absolviert seit August 2021 die "Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen" am B___ Bildungszentrum. Am 21. September 2021 ersuchte er die kantonale Maturitätskommission (nachfolgend: KMK) darum, ihm seien wegen seiner Narkolepsie mit Kataplexie die folgenden Nachteilsausgleiche zu gewähren: kein Prüfungsbeginn vor 9.30 Uhr (besser 10 Uhr), Prüfungszeitverlängerung von 25 bis 30 Prozent, Platz/Zimmer, um die Schlafpausen abzuhalten, Gewähren von Schlafpausen während der Prüfung (nach 90 Minuten Arbeit 40 bis 45 Minuten schlafen) sowie längere Prüfungen seien zu etappieren (längere und mehrere Schlafpausen notwendig).