wie eine Privatperson betroffen. Gegenteiliges wird von der Schulleitung auch nicht behauptet. Somit sind der Einwohnergemeinde C___ ebenfalls keine Parteikosten zu sprechen. Aus diesen Gründen entscheidet die Bildungs- und Kulturdirektion: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteikosten gesprochen. 3. Zu eröffnen: 2021.BKD.63 / 852979 Seite 20 von 21 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern