Zusammenfassend ist aufgrund der konstanten Weigerung der Beschwerdeführerin, ein Visier zu tragen, dies auch noch nach einem entsprechenden schriftlichen Verweis, der mit diesem Verhalten einhergehenden indirekten Weigerung der Beschwerdeführerin, den Berufsauftrag auszuführen, des ungenügenden Grunds für diese Weigerung, ihres renitenten Verhaltens über 2021.BKD.63 / 852979 Seite 18 von 21 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern