Die Beschwerdeführerin hat am 26. November 2020 aufgrund der Missachtung der Weisung, ein Visier zu tragen, einen schriftlichen Verweis erhalten (Ziffer 7 der Vorakten). Sie wurde erneut angewiesen, ab sofort in ihrem Unterricht und auf dem ganzen Schulareal ein solches zu tragen. Trotz dieses Verweises hat sie sich weiterhin konsequent geweigert, ein Visier zu tragen. Dies hat sie sowohl anlässlich des Gesprächs vom 26. November 2020 – direkt nach Erhalt des Verweises – als auch im Rahmen des Gesprächs vom 3. Dezember 2020 geäussert.