→ Situation Schweiz → Bisherige Tages- und Wochenberichte: 2020_Q4 [ZIP-Datei] → Deutsch 4. Quartal 2020 → bspw. Web_201209_KW49_DE.pdf, zuletzt besucht am 25. August 2021]). Vor dem Hintergrund, dass die Maskentragpflicht eine insbesondere im Vergleich zu sonst bei Corona-Ausbrüchen drohenden Schulschliessungen eine deutlich mildere Massnahme darstellt, musste auch deshalb davon ausgegangen werden, dass die Masken- und damit zusammenhängend die Visiertragpflicht für Lehrkräfte noch für einen längeren Zeitraum gelten wird. Damit hat die Beschwerdeführerin zum Kündigungszeitpunkt ihre Arbeit für eine voraussichtlich noch länger dauernde Zeit indirekt konstant verweigert.