Sie hatte somit nach der Kündigung vom 4. Dezember 2021 noch fast sieben Monate Geltung. Bereits daraus lässt sich schliessen, dass von einer länger andauernden Masken- und damit Visiertragpflicht für Lehrkräfte ausgegangen werden musste, sind doch fast sieben Monate in diesem Zusammenhang als länger andauernd zu qualifizieren. Dies insbesondere weil für diesen Zeitraum eine Stellvertretung organisiert werden muss.