Zudem musste die Beschwerdeführerin seit Erhalt der Weisung, ein Visier zu tragen, bis zum Kündigungszeitpunkt davon ausgehen, dass die Masken- und entsprechend auch die Visiertragpflicht für Lehrkräfte noch länger gelten würde. Wie in der Zwischenzeit bekannt ist, wurde die Maskentragpflicht unter anderem für Lehrkräfte per 26. Juni 2021 aufgehoben (BAG 21- 054). Sie hatte somit nach der Kündigung vom 4. Dezember 2021 noch fast sieben Monate Geltung.