Zudem enthalten die detaillierteren "FAQ Corona Schuljahr 20/21" (Beilage 7 zur Beschwerde) den Hinweis auf einen möglichen Dispens von der Maskentragpflicht (S. 1). Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin enthält das Schutzkonzept Covid-19 der Schulen C___ (Beilage 8 zur Beschwerde) ebenfalls den Hinweis, dass eine Entbindung von der Maskentragpflicht mit einem Attest eines Arztes oder Psychologen möglich ist. Schliesslich ist den Akten nicht zu entnehmen, dass die Schulleitung eine ausnahmslose Maskentragpflicht 2021.BKD.63 / 852979 Seite 15 von 21 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern