Dass der Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahme / Leitfaden für die Volksschule des Kantons Bern zum Schuljahr 2020/2021" (Stand: 10. November 2020; Beilage 6 zur Beschwerde) diese Ausnahme nicht aufgeführt hat, ist irrelevant, handelt es sich dabei doch um eine Verwaltungsverordnung, welche keine Rechtsnormen enthält und keine Rechte oder Pflichten festlegt (vgl. Pierre Tschannen/Ulrich Zimmerli/ Markus Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Bern 2014, S. 390 ff.). Zudem enthalten die detaillierteren "FAQ Corona Schuljahr 20/21" (Beilage 7 zur Beschwerde) den Hinweis auf einen möglichen Dispens von der Maskentragpflicht (S. 1).