Dem rechtserheblichen Sachverhalt (Ziffer 2.1.2) ist zu entnehmen, dass ab dem 27. Oktober 2020 unter anderem alle Lehrkräfte auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus eine Maske tragen mussten, dies auch während des Unterrichts. Diese Massnahme wurde bundesrechtlich und in der Folge auch kantonal durch den Regierungsrat des Kantons Bern angeordnet und musste in den Schulen entsprechend umgesetzt werden.