ab, insbesondere von der Stellung und Verantwortung der oder des Angestellten. Ein wichtiger Grund liegt im Allgemeinen vor, wenn der betroffenen Person eine Straftat oder eine schwere Dienstpflichtverletzung anzulasten ist. Sind die Verfehlungen weniger schwerwiegend, so müssen sie trotz Verwarnung wiederholt vorgekommen sein. Sie machen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in der Regel erst unzumutbar, wenn sie trotz Verwarnung wiederholt worden sind;