auch ihre Glaubwürdigkeit auf das Spiel gesetzt angesichts erster Reaktionen seitens besorgter Eltern. Mit ihrem Verhalten habe die Beschwerdeführerin die gemäss der Rechtsprechung wesentliche Vertrauensgrundlage für eine Weiterführung ihres Arbeitsverhältnisses willentlich zerstört und damit auch das Vertrauen in das gute Funktionieren der Schule beschädigt.