Dieses Verhalten sei umso weniger nachvollziehbar, als ihre Loyalitätspflicht zweifellos geboten hätte, vom Besuch des Lehrerzimmers abzusehen, wenn die Beschwerdeführerin nicht bereit gewesen sei, die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen einzuhalten. Mit ihrem vorsätzlichen, illoyalen und gefährdenden Verhalten habe die Beschwerdeführerin behördliche Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers wiederholt und in schwerwiegender Weise missachtet und damit einen triftigen Grund für eine ordentliche Kündigung gesetzt. Die Beschwerdeführerin habe mit ihrem Verhalten auch einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung gesetzt.