Die Beschwerdeführerin habe die Anordnung der Schulleitung missachtet, auf dem Schulareal bzw. während des Unterrichts ein Visier zu tragen. Dadurch habe sie eine Treuepflicht- und eine Dienstpflichtverletzung begangen. Dass sie diese wissentlich und willentlich sowie konsequent begangen habe, stehe ausser Frage und illustriere z. B. 2021.BKD.63 / 852979 Seite 13 von 21 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern