Zweifellos schütze selbst ein Visier wesentlich besser vor Ansteckungen als das völlig ungeschützte Unterrichten, wie dies die Beschwerdeführerin in verantwortungsloser Weise während mehreren Wochen praktiziert habe. Es sei zudem auch nicht vorstellbar, wie eine Lehrperson die Sensibilisierungsarbeit gegenüber Schülerinnen und Schülern glaubwürdig leisten und die Anwendung von Schutzmassnahmen vorleben könne, wenn sie sich konsequent weigere, selber Schutzmassnahmen zu beachten und somit auch eine Vorbildfunktion zu erfüllen.