Ein Visiertragen sei der Beschwerdeführerin aus ähnlichen medizinischen Gründen wie diejenigen betreffend das Maskentragen nicht möglich. Dauernd ein Visier zu tragen, sei für die Beschwerdeführerin anstrengend, beeinträchtige ihre Bewegungsfreiheit und ihre Sicht, drücke unnatürlich schwer auf den Kopf, wackle bei jeder Bewegung und der Sauerstoffgehalt liege permanent unterhalb des normalen Werts. Das beschere ihr Atemnot und Kopfschmerzen und rufe Hautirritationen im Mund- und Ohrbereich hervor. Im Lehrerzimmer würden sich zur Pausenzeit nur Lehrer ohne Maske aufhalten, da sie beim Essen seien. Deshalb habe sich die Beschwerdeführerin keineswegs "herausfordernd" verhalten, wenn sie