Man könne eine Vorbildfunktion erfüllen, indem man den Kindern die Dinge erkläre und nicht einseitig Ängste schüre. Selbst für die Kinder sei es nicht einleuchtend, weshalb die Lehrperson als einzige eine Maske tragen solle. Da wirke ein konsequentes Einhalten des erforderlichen Abstands viel überzeugender. Ein Visiertragen sei der Beschwerdeführerin aus ähnlichen medizinischen Gründen wie diejenigen betreffend das Maskentragen nicht möglich.