Viel wichtiger als die Maske und erst recht ein Visier sei das Einhalten des erforderlichen Abstands, den die Beschwerdeführerin jederzeit beachtet habe. Eine kurzzeitige Unterschreitung des Mindestabstands (unter 15 Minuten) bewirke nach Ziffer 1.1 des Anhangs zur Covid-19-Verordnung besondere Lage kein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Das Tragen einer Maske oder eines Visiers vermittle zudem unter Umständen ein falsches Sicherheitsgefühl. Zur Sensibilisierung der Kinder bedürfe es keiner Maske oder eines Visiers. Man könne eine Vorbildfunktion erfüllen, indem man den Kindern die Dinge erkläre und nicht einseitig Ängste schüre.